Der Begriff des Influencers für viele der sogenannten YouTube-Stars und andere Social-Media-Größen hat sich in den letzten Jahren fest etabliert. Dahinter steckt der Gedanke, dass Menschen mit einer großen Anzahl von Anhängern einen großen Einfluss auf diese ausüben können. Folglich sind sie für Werbetreibende, die ihre Produkte auch der Jugend nahebringen möchte, besonders interessant.
So fokussieren sich immer mehr Marketing- Abteilungen auf die Werbung über Influencer, da sich vor allem junge Menschen immer weniger mit den klassischen Werbemethoden erreichen lassen. Bei der Meinungsmache über Plattformen wie YouTube, Facebook und Instagram sind jedoch gesetzliche Vorgaben zu beachten. Andernfalls sind Strafen für Influencer durchaus zu erwarten.
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Schleichwerbung ist nicht erlaubt
Bevor ein Influencer Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung macht, kommt es nicht selten zum Briefing mit dem Unternehmen, welches den Auftrag dazu gegeben hat. Dabei vermittelt dies dem „Beeinflusser“, was dieser bei der Übermittlung der Werbebotschaft beachten soll.
Doch nicht nur die Vorgaben des Unternehmens sollten vom Influencer viel Beachtung erhalten. Dieser muss weiterhin sicherstellen, dass er nicht, wenn auch nur versehentlich, Schleichwerbung betreibt. Denn dann wird das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) missachtet und es drohen rechtliche Konsequenzen.
Definition: Was ist unterschwellige Werbung?
Influencer, die ihren Anhängern Werbebotschaften präsentieren, ohne diese kenntlich zu machen, verstoßen in vielen Fällen gegen § 5a UWG. Die Irreführung durch Unterlassen ist immer dann anzunehmen, wenn eine Kenntlichmachung fehlt und es sich auch aus den Umständen nicht ergibt, dass es sich um Werbung handelt.
So können beispielsweise Zuschauer auf YouTube der Illusion erliegen, dass ihr liebster Video-Blogger ein Produkt empfiehlt, weil es ihm persönlich gefällt, nicht weil er in Wirklichkeit dafür bezahlt wird. Eine solche Einflussnahme darf nicht ohne klare Kennzeichnung erfolgen. Aus diesem Grund nutzen bestimmte Sendeformate im Fernsehen auch klare Markierungen, die sie als Dauerwerbesendung ausweisen.
Schleichwerbung und Product-Placement voneinander unterscheiden
Kann einem Influencer die Präsentation von Schleichwerbung nachgewiesen werden, drohen ihm Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Erst im März 2017 erhielt ein YouTuber von einer zuständigen Medienanstalt ein Schreiben mit einer solchen Forderung. Grundsätzlich ist aber darauf zu achten, Schleichwerbung nicht mit dem sogenannten Product-Placement zu verwechseln.
Letzteres liegt beispielsweise vor, wenn innerhalb einer TV-Serie ein bekanntes Markenlogo auf einem Produkt zu sehen ist, das nicht im direkten Fokus der Szene liegt und auch nicht verbal besprochen wird. Hierbei bewegen sich Werbetreibende nicht selten in einer Grauzone. Denn Product-Placement kann vom Verbraucher durchaus auch als Schleichwerbung wahrgenommen werden.
Influencer und die deutsche Streaming-Problematik
Nicht wenige Influencer nutzen Video-Plattformen, um informative, unterhaltsame oder auch lehrreiche Inhalte zu verbreiten. Dabei müssen Videos als Aufnahmen der Vergangenheit immer mehr den Live-Streams Platz machen, was die Beliebtheit unter den Zuschauern angeht. Doch dabei können sich nach einigen Ereignissen aus dem Jahr 2017 rechtliche Probleme ergeben.
Es kam nämlich dazu, dass die Landesmedienanstalt NRW zwei Inhaber bekannter deutscher Streaming-Kanäle aufforderte, eine Rundfunklizenz zu beantragen, da sie nach rechtlichem Verständnis Rundfunkangebote ohne Zulassung vertrieben. Andernfalls würden auch hier Geldbußen über mehrere 100.000 Euro drohen.
Wann ist Streaming als Rundfunkangebot einzuordnen?
Die angesprochenen Fälle führten vermehrt zur Unsicherheit in der Streaming-Gemeinde und zu Bewegungen in juristischen sowie politischen Kreisen. Dabei ist zu beachten: Eine Rundfunklizenz kann zwischen 1.000 und 10.000 Euro kosten – eine nicht unbedeutende Hürde für Hobby-Streamer. Politiker zeigen sich jedoch geneigt zu helfen: Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung von NRW ist die Abschaffung der Lizenzpflicht für Streaming-Kanäle als Ziel verankert.
Politische Maßnahmen wie diese brauchen jedoch viel Zeit und gelten zunächst auch nur für die betreffenden Bundesländer. Folglich müssen Streamer weiterhin mit Forderungsschreiben rechnen, wenn Sie ohne Lizenz rund um die Uhr Live-Streams im Internet anbieten.
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Christoph Wenzel hat Journalismus und Unternehmenskommunikation in Berlin studiert und arbeitet zur Zeit als freier Journalist für verschiedene Verbände, wie der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.. Unter anderem befasst er sich in seinen Artikeln mit Themen des Verkehrs-, Urheber- und Strafrechts.