Wer regelmäßig Produktbeschreibungen erstellt, der weiß, dass man viele Richtlinien beachten muss. Egal ob es um Nahrungsergänzungen, Lebensmittel, Medikamente oder sogar Bekleidung, bei der Erstellung von Produktbeschreibungen muss man mit besonderer Sorgfalt vorgehen. Wahrheitsgemäße Angaben, Textilkennzeichnung, Verpackungsordnung, Jugendschutz – nahezu in jeder Branche gibt es Einschränkenden, die man bei der Erstellung von Produktbeschreibungen berücksichtigen muss.
Zwar müssen die Hersteller ihre Produkte richtig kennzeichnen, doch auch als Online Händler ist man verantwortlich, wenn man die Produkte verkauft. Sobald der Händler das Produkt in sein Sortiment aufnimmt, muss er darauf achten, dass es richtig etikettiert ist. So ist es in vielen Branchen: Gesundheit, Textil, etc. Auch bei Lebensmittel gilt – wenn diese online angeboten werden, liegt die Verantwortung bei dem Inhaber der Website. Schon kleine Fehler in den Produktbeschreibungen können teuer werden. Deshalb vor dem Verkauf immer prüfen, ob die Produkte richtig gekennzeichnet sind.
In diesem Artikel zeigen wir Beispiele für die richtigen Produkt-Kennzeichnungen und erklären, worauf es bei der Erstellung von branchenspezifischen Produktbeschreibungen ankommt.
Inhalt
Strukturierte Daten als Grundlage für rechtssichere Texte
Produktbeschreibungen sind wie alle anderen Texte, die Online Händler manuell erstellen, fehleranfällig. Es kann durchaus passieren, dass der Texter wichtige Kennzeichnungen vergisst, Tippfehler macht oder einfach vergisst einfach beim Texten auf die richtige Bezeichnung zu achten. Das ist einer der Gründe, warum sich immer mehr Unternehmen für die automatische Erstellung von Produktbeschreibungen entscheiden.
Dabei werden die Texte einfach aus Produktdaten generiert und so einzigartige Texte erstellt. Solche Texte sind zwar unterschiedlich, aber sie haben die gleiche Struktur und greifen auf die Informationen aus den Produktdaten-Tabellen zurück, so dass die Fehler ausgeschlossen werden können. Natürlich, wenn die Produktinformationen richtig aufbereitet sind. Die Textsoftware lernt, an welchen Stellen die Produktdaten, die Produktattribute und weitere Eigenschaften in den Text einfließen sollen. Dadurch werden die Bezeichnungen, wie z.B. Faser-Kennzeichnungen immer korrekt wiedergegeben.
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Richtige Textilkennzeichnung – nicht nur für Mode Online Shops
Wenn es um die Bezeichnungen von Textilfasern und die Kennzeichnung von Textilerzeugnissen geht, dann greift die Textilkennzeichnungs-Verordnung ein. Diese gibt vor, wie man Produkte mit mindestens 80% Textilanteil kennzeichnen muss. Das bedeutet, dass man nicht nur Bekleidung, sondern auch Produkte wie Möbel, Teppiche, aber auch Sonnenschirme nach dieser Richtlinie betexten muss.
Bei der Erstellung von Produkttexten für Textilaritkel gibt es einiges zu beachten. Am einfachsten ist es, wenn das Produkt ausschließlich aus einer Faser-Art besteht. In diesem Fall darf man Bezeichnungen wie „100% Seide“ oder „reine Seide“ verwenden.
Wenn das Produkt aber aus mehreren Fasern besteht, dann ist es ein Multifaser-Textilerzeugnis und die Produktbeschreibung muss seine genaue Zusammensetzung enthalten. Zum Beispiel: 60% Seide, 40% Wolle (also immer mit Prozentangaben) – der Stoff mit dem höchsten Anteil wird an Anfang genannt, andere Stoffe absteigend. Dabei mus der Texter unbedingt die Reihenfolge beachten.
Bei Mehrkomponenten-Textilerzeugnissen (z.b. einer Jacke) muss man zusätzlich ausschreiben, aus welchem Stoff seine einzelnen Teile hergestellt wurden. Zum Beispiel:
Oberstoff: 100% Polyester
Futter: 50%Baumwolle
50% Viskose
Die Textilverordnung schreibt zudem zu, wie man die Stoffe benennen muss. Eigenkreationen, Abkürzungen oder Erweiterungen sind nicht erlaubt:
Statt „Cashmere“ muss man schreiben „Kaschmir“
Nicht „Acryl“, sondern Polyacryl
Statt „Bio Baumwolle“ – Baumwolle
Ebenfalls dürfen keine Markennamen zur Bezeichnung von Stoffen verwendet werden (z.B. nicht Lycra, sondern Elasthan.) Die Liste der zulässigen Bezeichnungen der Textilfaser finden Sie hier.
Die Produktbeschreibung muss zudem in der Landessprache des Landes erfolgen, in dem das Produkt verkauft wird.
Die Textilkennzeichnungsverordnung enthält übrigens auch eine Liste von Textil Produkten, die nicht gekennzeichnet werden müssen. Dazu gehören z.B. Kosmetiktäschchen, Spielzeug oder Second-Hand Produkte.
Produktbeschreibungen Gesundheit
Wenn es um die gesundheitliche Texte geht, dann ist besondere Sensibilität gefragt. Bei Produktbeschreibungen mit gesundheitsbezogenen Angaben gibt es einiges zu beachten, vor allem die Health Claims Richtlinien. Die Anforderungen, die man in der Health Claims Verordnung an die Produkttexte definiert hat, gelten im gesamten EU-Raum. In der Verordnung werden die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln beschrieben. Unter anderem gibt diese Verordnung vor, wie die Wirkung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln beschrieben werden darf.
Die Formulierungen sind sehr genau definiert. So kann man über Aktivkohle nur so schreiben: „Aktivkohle trägt zur Verringerung übermäßiger Blähungen nach dem Essen bei“. Andere Beschreibungen sind nicht erlaubt. Man darf Stoffen also keine anderen Wirkungen zuschreiben. Das Ziel dabei ist nicht die Kreativität der Hersteller einzuschränken, sondern die Wahrheit über das Produkt zu gewährleisten. Damit will man vor allem Verbraucher vor Irreführungen schützen, die womöglich durch schwammige oder übertriebene werbliche Formulierungen zustande kommen können.
Das gleiche betrifft spezielle Produkte. So müssen zum Beispiel bei Biozid-Produkten immer folgender Hinweis veröffentlicht werden: “Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.” Wichtig ist auch, dass die Werbung für Biozidprodukte im Hinblick auf mögliche Risiken des Produkts für Mensch und Umwelt in keinem Falle verharmlosend wirken darf. Zum Beispiel darf man im Text Wörter wie „tierfreundlich“, „Unschädlich“, etc. nicht verwenden.
Um richtig über die Wirkung von Substanzen zu schreiben, muss man immer nach den aktuellen Richtlinien schauen. Nur so kann man abmahnsichere Produktbeschreibungen erstellen.
Produktbeschreibungen Lebensmittel – was ist zu beachten?
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln wird von der europäischen Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV) geregelt. Darin listet man nicht nur allgemeine Regeln auf, sondern auch Listen von Lebensmitteln, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss.
Kennzeichnung-Regelungen für Lebensmittel stimmen weitgehend mit den Anforderungen überein, die man an den stationären Lebensmittel-Handel stellt. Die einzige Ausnahme: Das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum muss im Online-Shop nicht angegeben werden. Online-Händler, die vorverpackte über E-Mail, Katalog oder Internet anbieten z.B. E-Mail, Katalog, Internet) zum Verkauf anbieten, müssen sicherstellen, dass Verbraucher noch vor dem Abschluss eines Kaufvertrags bestimmte Produktinformationen bekommen können.
Pflichtinformationen für Lebensmittel
- Die Bezeichnung des Lebensmittels
- Das Verzeichnis der Zutaten
- Alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und – gegebenenfalls in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen.
- Die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
- Die Nettofüllmenge des Lebensmittels
- Gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung
- Der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers
- Das Ursprungsland oder der Herkunftsort, wo dies nach Artikel 26 vorgesehen ist.
- Eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden.
- Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent.
- Eine Nährwertdeklaration.
Für manche Lebensmittel gelten andere Zusatzanforderungen. So müssen zum Beispiel manche Getränke, die das erhöhte Koffeingehalt haben und in der Bezeichnung das Wort „Kaffee“ oder „Tee“ haben, folgenden Hinweis im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Getränks haben: „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“. Die gesamte Liste findet man in der Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV).
Bei Produktbeschreibungen für Lebensmittel ist es wichtig solche Formulierungen zu vermeiden, die irreführend für den Verbraucher sein könnten. Deshalb sind Formulierungen wie „teilweise erhitzt/verarbeitet“ nicht erlaubt.
Auch Verpackung-Angaben müssen ganz genau erfolgen. Zum Beispiel, wenn das Produkt aus mehreren einzelnen verpackten Produkten besteht, so muss nicht nur das Gesamtgewicht aufgeführt werden, sondern auch das Gewicht und die Stückzahl.
Nahrungsergänzung – Medikament oder Food?
Für Nahrungsergänzungen gelten auch strenge Kennzeichnungs- Vorschriften. Da diese Produkte als Lebensmittel gelten, unterliegen sie allen gesetzlichen Bestimmungen, die auch für alle andere Lebensmittel gültig sind. Es geht um die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung, die Nahrungsmittelhersteller zu Angaben wie Zutatenliste, Herstellername oder das Mindesthaltbarkeitsdatum verpflichtet.
Online Händler müssen Nahrungsergänzungsmittel immer als Nahrungsergänzungsmittel kennzeichnen. Andere Bezeichnungen sind nicht erlaubt. Außerdem muss man in den Texten die Wirkstoffe nennen, die im Produkt enthalten sind. Zudem muss man auch die Menge pro empfohlener täglicher Tagesdosis in absoluter Menge angeben. Für Vitamine und Mineralstoffe ist eine weitere Angabe Pflicht: Der Gehalt als Prozentangabe bezogen auf die empfohlene Tageszufuhr für den jeweiligen Nährstoff.
Hersteller müssen außerdem darauf hinweisen, dass die empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden darf und dass sie kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind. Der Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind ist ebenfalls Pflicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Olga Ziesel ist leidentschaftliche Texterin und Expertin für Pressearbeit. Sie bloggt regelmässig auf Text-Center.com und im Blog der Webagentur Awantego.